Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der EUROMOOS GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
- Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von $§ 14$ BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager (EXW [Ort]) und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zöllen, Gebühren und Verpackungskosten.
- Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen ($§§ 286, 288$ BGB).
4 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
- Mitteilung der Lieferfrist: Die vom Verkäufer mitgeteilten Liefertermine und Lieferfristen sind ausschließlich annähernde Angaben und unverbindlich, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt.
- Produktions- und Importrisiko: Insbesondere aufgrund der Abhängigkeit von externen Faktoren wie Witterungseinflüssen, Importabläufen, Zollkontrollen und dem Moos-spezifischen Produktionsprozess (Ernte, Reinigung, Konservierung) stellen alle Lieferzeitangaben eine voraussichtliche Dauer dar.
- Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager (EXW). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
- Im Falle von Import-/Exportgeschäften gelten die vereinbarten Incoterms (z.B. FCA, CIF, DAP).
5 Eigentumsvorbehalt (Erweitert und Verlängert)
- Einfacher Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung (Hauptforderungen, Nebenforderungen und Kosten) Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
- Verarbeitung/Vermischung: Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der unmittelbar Eigentümer der neuen Sache wird. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
- Vorausabtretung: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offenkundige Mängel dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei Moos als Naturprodukt sind branchenübliche Abweichungen in Farbe, Gewicht und Struktur zulässig und stellen keinen Mangel dar.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
- Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden (Kardinalpflichten).
7 Exportkontrolle und Zoll
- Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Importbestimmungen (einschließlich CITES, EU-Holzverordnung, etc.).
- Der Käufer ist für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Lizenzen selbst verantwortlich.
8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Als Gerichtsstand wird für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers vereinbart.
9 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.

